Klar! Dabei ist folgendes zu beachten:
.cgi
enden und mindestens Rechte 500 haben, d.h. für den Besitzer lesbar und ausführbar sein.Wenn das Script dem User gehört, in dessen Home-Verzeichnis es liegt, und Rechte 500 hat, sollte es keine Probleme geben.
... Es waren <!--#exec cgi="count.cgi" --> Besucher auf dieser Seite! ...
sind nur möglich, wenn entweder die HTML-Seite das x-Bit gesetzt hat, also Rechte 555 oder 755 hat, oder wenn sie mit .shtml statt .html endet.
Content-type: text/html
gefolgt von *zwei* Leerzeilen ausgeben. Optional noch mit einem Charset. Für Perl-Scripte beispielsweise durch:
print ("Content-type: text/html;charset=UTF-8\n\n");
oder fuer bash-Scripte mit:
echo -e "Content-type: text/html;charset=UTF-8\n"
http://www-ps.informatik.uni-kiel.de/~username/bla.cgi
referenziert werden.